Gemeindeleben – Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mitglied werden können Sie, in dem Sie zunächst eine Weile an unserem Gemeindeleben teilnehmen und uns kennenlernen. Wenn Sie sich entschlossen haben, dass diese Form der christlichen Gemeinschaft die richtige für Sie ist, bitten Sie unser Leitungsgremium, unseren Ältestenrat, um Aufnahme in die Herrnhuter Brüdergemeine. In einer Versammlung der Gemeinde werden Sie dann aufgenommen und begrüßt als Schwester bzw. Bruder in unserer Gemeinschaft.
Wenn Sie nicht getauft sind, nehmen Sie an einem Taufunterricht teil, der mit der Taufe abgeschlossen wird. Wer gleichzeitig auch in einer Evangelischen Landeskirche Mitglied sein oder bleiben möchte, kann dies gerne tun. Das ist auf Grund von Absprachen mit den Landeskirchen und die Assimilation der Brüderunität als Gastkirche in der EKD möglich.

Gemeinbeitrag

Die Gemeindearbeit und die Arbeit der gesamten Kirche werden finanziert über die Gemeinbeiträge. Der Gemeinbeitrag ist ein verpflichtender Beitrag, die Einstufung wird jedoch in eigener Verantwortung persönlich durchgeführt. Der Gemeinbeitrag wird anhand einer Gemeinbeitragsstaffel und des Einkommens errechnet. Der speziellen Situation in einer Regionalgemeinde mit ihren höheren finanziellen Aufwand für Fahrten z.B. wird dabei Rechnung getragen. Der Gemeinbeitrag wird auf das Konto unserer Gemeinde bezahlt.
Etwa 55 % fließen der Europäisch-Festländischen Brüder-Unität (EBU, Finanzen) zu, die so in die Lage versetzt wird z.B. unsere Pfarrer anzustellen. Der Rest ist für die direkte Finanzierung der eigenen Gemeindearbeit (also nicht der Gehälter der Mitarbeiter) vorgesehen.
Der Gemeinbeitrag ist im Allgemeinen etwas höher als der Kirchensteuersatz. Das liegt daran, dass die Herrnhuter Brüdergemeine gemessen an ihrer Kleinheit viele Aufgaben erfüllt.